digitale Unterschrift

eingescannte Unterschrift vs. elektronische Unterschrift

Ich möchte überall schnell und unkompliziert, aber rechtssicher unterschreiben. Geht das überhaupt?



1. Die Herausforderung: Ich möchte überall schnell und unkompliziert, aber rechtssicher unterschreiben. Geht das überhaupt?

Das Einscannen von Unterschriften ist ein einfaches und bequemes Verfahren, um Dokumente zu signieren.
Viele Menschen nutzen diese Methode, da sie schnell und unkompliziert ist.

Allerdings birgt das Einscannen von Unterschriften auch Risiken, die man nicht unterschätzen sollte. Zum Beispiel wird sie in einem Streitfall vor Gericht nicht anerkannt.

So können zum Beispiel unbefugte Dritte die Unterschrift fälschen und damit missbräuchlich verwenden. Auch wenn das Risiko gering erscheint, sollte man bedenken, dass die Folgen einer solchen Fälschung sehr gravierend sein können.

Daher ist es wichtig, dass man sich bewusst ist, welche Risiken mit dem Einscannen von Unterschriften verbunden sind.


Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit an, Dokumente per E-Mail zu versenden. Hierfür wird dann eine digitale Unterschrift benötigt, die in der Regel mit einer Handy-App erstellt werden kann. Die gescannte oder fotografierte Unterschrift wird anschließend in das Dokument eingefügt.

Doch ist die eingescannte Unterschrift wirklich sicher bzw. rechtssicher? Nein, ist sie nicht.

Experten warnen davor, dass es relativ einfach ist, mit entsprechender Software eine gescannte oder fotografierte Unterschrift zu manipulieren und so etwa Verträge zu unterschreiben oder andere rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.
Auch bei digitalen Signaturen besteht immer die Gefahr der Manipulation – etwa durch Viren oder Trojaner, die den Rechner infizieren und so an die Daten gelangen.

Für Betroffene kann es in solchen Fällen schwierig bis unmöglich sein, nachzuweisen, dass sie ihre Unterschrift nicht verwendet haben.

2. Die Lösung: die elektronische Unterschrift!

Die Lösung für diese Herausforderung ist die elektronische Unterschrift. Auch sie ist überall, wo der Unterzeichner ist, verfügbar. Aber es wird eben sicher gestellt, dass der Prozess der Unterschrift rechtssicher dokumentiert ist.

Es  gibt es 3 Arten der elektronischen Signatur.

Die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte(QES) Signatur.

Was die Sache an sich nicht leichter macht.
Welche Signatur zu welchem ist denn jetzt die richtige und ausreichend?

In sehr vielen Fällen reicht die EES völlig aus. Zum Beispiel bei bereits bestehenden langen Geschäftsbeziehungen. Dort exisitiert schon ein Vertrauensverhältnis, das macht es einfacher.

Bei Neukunden oder gelegentlichen Kunden ist die FES die bessere Wahl, weil dort eine dritte unabhängige Instanz, in unserem Fall die tegoly in den Vertrag involviert ist. Dies wird vor Gericht besonders und als unparteiisch berücksichtigt.

Die fortgeschrittene, elektronische Signatur bietet in 90-95% aller Geschäftsfälle die notwendige Rechtssicherheit, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Als krönenden Abschluss gibt es noch die QES, die qualifizierte, elektronische Signatur. sie ist nur in bestimmten Fällen erforderlich, zum Beispiel beim Abschluss von Handyverträgen, Krediten oder z.B. befristeten Arbeitsverträgen.

4. Fazit: Es gibt nur eine Lösung

Der Einsatz von elektronischen Signaturen ist die Zukunft – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Sie sind sicher, rechtsgültig, kostengünstig und nachhaltig. Wir sind überzeugt, dass in Zukunft immer mehr Unternehmen auf elektronische Signaturen setzen werden, für Unternehmenserfolg und Kundenzufriedenheit.

Contract v1

 

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