Was ist eine digitale Unterschrift und was gilt es zu beachten?

Was ist eine digitale Unterschrift und was gilt es zu beachten?


Was als eine elektronische Unterschrift gilt und wie Rechtssicher sie ist, ist in der europäischen Verordnung über die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen (kurz: eIDAS-Verordnung) definiert. Es gibt drei Stufen der elektronischen Signatur mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus:

  • die einfache elektronische Unterschrift (EES)
  • die fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)
  • die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES)

Laut Definition in der eIDAS-Verordnung sind elektronische Unterschriften: „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.“

Um Rechtssicher zu sein, muss sollte eine elektronische Unterschrift oder e-Signatur natürlich die Vorgaben der eIDAS-Verordnung einhalten. In der eIDAS reglementiert die Europäische Union für ihre Mitgliedsländer die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienstanbieter (VDA) für digitale Transaktionen.

Die elektronische Unterschrift / e-Signatur soll ein elektronisches Zertifikat verwenden und die Identität des Unterzeichners überprüfen. Außerdem darf das Dokument nachweislich seit der Unterzeichnung nicht verändert worden sein.

Eine Liste der VDA welche durch die offizielle Zertifizierungsstelle anerkannt sind, findet man auf der Website der Europäischen Kommission.

Aber was ist jetzt der Unterschied zwischen den drei oben genannten e-Signatur Arten?

Die drei Typen unterscheiden sich in der Art wie sie die oben genannten Kriterien umsetzen und damit einhergehend auch in ihrer Beweiskraft. Je nach Geschäftsvorfall oder auch Wert des Geschäfts ist es nicht immer sinnvoll ein mehrstufiges Identifizierungsverfahren wie im QES zu verwenden, wenn das EES oder FES auch ein angemessenes Maß an Sicherheit haben.

eSign

 

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